Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Erfindung dem Arbeitgeber zur
Übernahme anzubieten. Auf diese Weise wird mit dem Arbeitnehmererfindergesetz
sichergestellt, daß betriebliche Entwicklungsergebnisse auch im
Besitz des Betriebes sind. Im Gegenzug regelt das Arbeitnehmererfindergesetz
detailliert eine sogenannte angemessene Entschädigung des Arbeitnehmers.
Für Streitigkeiten in diesem Bereich ist beim Deutschen Patent-
und Markenamt eine Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen eingerichtet
worden.