Das Domainrecht, insbesondere die Frage, wer die Rechte an einer Domain
hat bzw. ob man die Herausgabe einer Domain von einem Dritten verlangen
kann, ist eine spezielle Thematik innerhalb des Marken- und Namenrechts.
Im Bereich der .de-Domains und gegen Inhaber von Domains mit Wohnsitz
in Deutschland kann ohne weiteres hierzu in Deutschland gestritten werden.
Bei .com-, .org- oder .net-Domains, deren Inhaber nicht in Deutschland
ansässig sind, ist ein Klageverfahren in Deutschland nicht ohne
weiteres möglich. Bei offensichtlichem Domain-Grabbing kann ein
Schiedsstellenverfahren bei der WIPO in Genf angestrengt werden.
Weiteres dazu erfahren Sie in dem Artikel:
"Was hat Vorfahrt?" von Dipl.-Ing. Matthias Jabbusch LL.M.