Marken
Mit einer Marke kann man für sich einen bestimmten Begriff zur Benennung
von bestimmten Waren- und/oder Dienstleistungen schützen lassen.
Voraussetzung ist dabei, daß dieser Begriff nicht glatt beschreibend
ist, also einen gewissen Phantasiegehalt aufweist und das dieser oder
ein verwechselbar ähnlicher Begriff nicht bereits für einen
Dritten geschützt ist.
So wäre beispielsweise der Begriff "Schützenfest"
für die Dienstleistung "Durchführung von kulturellen
und Unterhaltungsveranstaltungen" ein glatt beschreibender und
damit ein freihaltebedürftiger Begriff.
Eine Markenanmeldung "Kersil" für Waschpulver würde
aller Voraussicht nach eingetragen werden, da dieser Begriff für
Waschpulver nicht beschreibend und nicht freihaltebedürftig ist.
Das Patentamt prüft nicht, ob ältere oder verwechselbare Marken
existieren. Der Inhaber einer solchen Marke "Kersil" müßte
dann damit rechnen, daß nach Eintragung der Marke ein Dritter,
der eine identische oder zu "Kersil" verwechselbar ähnliche
Marke besitzt, gegen diese Eintragung Widerspruch bei dem Deutschen
Patent- und Markenamt erhebt, oder eine Verletzungsklage bei einem hierfür
zuständigen Landgericht erhebt.
Es empfiehlt sich daher, vor Anmeldung oder Benutzung von Markennamen
eine Recherche unter eingetragenen Marken und auch unter Firmennamen
vorzunehmen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zu Markenanmeldungen
in Deutschland und/oder unserem Merkblatt zu Markenanmeldungen im Ausland.
Falls Sie überlegen, Ihren Firmennamen bzw. Ihr Unternehmenskennzeichen zusätzlich als Marke schützen zu lassen, so lesen Sie folgendes: Markenrecht und Unternehmenskennzeichen
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Markenrechts.
Wir haben eine Vielzahl von Marken angemeldet und zur Eintragung gebracht und sind mit den zugehörigen Recherchen vertraut. Wir haben uns mit Beanstandungen im Eintragungsverfahren auseinandergesetzt, Widerspruchsverfahren sowohl als Vertreter der Widersprechenden als auch als Vertreter der Markeninhaber und Beschwerdeverfahren hierzu geführt. Auch in Markenverletzungssachen verfügen wir über große Erfahrung.
Wenn Sie wissen wollen, zu wie vielen Marken wir in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt werden, klicken Sie hier.