Neuigkeiten Dezember 2008
1. Gesetzesänderungen in Deutschland
Am 1. September 2008 ist ein Durchsetzungsgesetz in Kraft getreten, das der Umsetzung
einer europäischen Enforcement-Richtlinie dient. Deckungsgleiche Änderungen und
Ergänzungen wurden in den Gesetzen zu allen gewerblichen Schutzrechten durchgeführt.
Wesentlich sind dabei ergänzende gesetzliche Bestimmungen für das gerichtliche Durchsetzen
von Schutzrechten. Der Verletzer eines Schutzrechtes hat Auskunft über verletzende
Handlungen zu erteilen. Neu ist, dass er auch über die Verkaufspreise der Verletzungsgegenstände
Auskunft erteilen muss. Neu ist auch ein Anspruch auf Auskunft gegen dritte Personen,
die im gewerblichen Ausmaß rechtsverletzende Erzeugnisse in ihrem Besitz hatten
oder entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nahmen bzw. an der Herstellung von
Verletzungsprodukten beteiligt waren. Neu in die Gesetze wurden zudem Vorlage- und
Besichtigungsansprüche aufgenommen. So kann eine Besichtigung bei einem Dritten
vorgenommen werden, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass dieser Schutzrechte
verletzt.
2. Übersetzungen für europäische Patente
Für das europäische Patent sind seit Mai dieses Jahres erhebliche Übersetzungserleichterungen
für die Nationalisierung des erteilten europäischen Patents eingetreten. So verlangen
die Länder Großbritannien, Frankreich, Schweiz, Luxemburg und Monaco sowie Deutschland
keine Übersetzung des europäischen Patentes mehr. Für Irland, Niederlande, Schweden,
Dänemark, Kroatien, Island sowie Malta reicht eine englische Übersetzung. Österreich
fordert weiterhin das europäische Patent in deutscher Sprache, so dass hier auch
in der Regel keine Übersetzung notwendig ist.
Die weiteren Mitgliedsländer des Europäischen Patentübereinkommens bestehen noch
auf vollständiger Übersetzung des Patentes in die Landessprache, wobei Lettland
und Slowenien nur eine Übersetzung der Ansprüche fordern.
Mit dem europäischen Patent in deutscher Sprache und einer englischen Übersetzung
sind somit bereits die Erfordernisse einer ganzen Reihe von Mitgliedsländern erfüllt.
Mit dem europäischen Patent in deutscher Sprache und einer englischen Übersetzung
sind somit bereits die Erfordernisse einer ganzen Reihe von Mitgliedsländern erfüllt.
Zu der großen Mehrzahl der von uns vertretenden Marken führen wir eine fortlaufende
Kollisionsüberwachung durch. Eine solche Überwachung kann auch zu eingetragenen
Geschmacksmustern eingerichtet werden. Rufen Sie uns bei Interesse bitte an.
Mit der Kollisionsüberwachung werden identische bzw. verwechselbar nahe kommende
Marken/Geschmacksmuster ermittelt, welche die Alleinstellung der eigenen Schutzrechtsposition
gefährden. Es kann dann gegen solche Eintragungen Widerspruch eingelegt werden.
4. Patentrechtsvereinfachungsgesetz
Im Gesetzgebungsverfahren wird gegenwärtig ein Patentrechtsvereinfachungs¬gesetz
behandelt. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden Änderungen in das Nichtigkeitsverfahren
eingeführt, welches der gerichtlichen Überprüfung dient, ob ein Patent zu Recht
erteilt wurde.
Praxisrelevanter werden Änderungen im Arbeitnehmererfindergesetz sein. Bisher haben
Arbeitgeber sorgfältig darauf zu achten, dass sie nach der Meldung einer Arbeitnehmererfindung
innerhalb einer Frist von vier Monaten die Erfindung schriftlich in Anspruch nehmen.
Zukünftig wird die Regelung so sein, dass Arbeitgeber eine gemeldete Arbeitnehmererfindung
innerhalb von vier Monaten ausdrücklich freigeben müssen, andernfalls sie als für
das Unternehmen in Anspruch genommen gilt. Eine erhebliche Vereinfachung für die
Geschäftsleitung.
5. Das Büro in Bremen
Mit Herrn Patentanwalt J. Wasiljeff in Bremen arbeiten wir seit einigen Jahren erfolgreich
zusammen. Daher haben wir uns entschlossen, unseren Kanzlei-Namen in „Patentanwälte
Jabbusch Siekmann & Wasiljeff“ zu ändern. Diesen geänderten Kanzlei-Namen werden
wir schrittweise zu Beginn des Jahres 2009 einführen, für Ihre Korrespondenz bzw.
Akten ergeben sich keine Änderungen.
6. Ausklang
Zum Schluss noch ein Kuriosum: Wir sind stolz darauf, Vertreter der deutschen Marke
Nr. 1 „Perkeo“ zu sein, die u.a. für „Lampen“ eingetragen ist. Diese Marke wurde
am 01.10.1894 angemeldet und am 16.10.1894 patentamtlich eingetragen. Diese Marke
geben wir nicht her!
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