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Neuigkeiten Juli 2010

1. Vortrag am 16. August 2010

Im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) laden wir Sie herzlich ein zur Vortragsveranstaltung

Was ist eine Erfindung und wie beanspruche ich meine Rechte in einer Patentanmeldung?
Dr. Wolfgang Morawek, Richter am Bundespatentgericht in München

Montag, den 16. August 2010, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
in der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer,
Moslestraße 6, Plenarsaal, 5. Stock,
26122 Oldenburg.

Wir bitten um Anmeldung über uns oder die IHK. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.OPMF.de.

Herr Dr. Morawek wird anhand von Beispielen Anhaltspunkte für das Erkennen einer Erfindung im Sinne des Patentgesetzes geben, also Anhaltspunkte dafür, ob eine Innovation gegenüber dem Stand der Technik naheliegend oder nicht naheliegend ist.


2. Neuerungen im Europäischen Patentrecht

Zum 1. April 2010 hat das Europäische Patentamt die Prüfungsrichtlinien in einigen wesentlichen Details verändert.

Mit dem Recherchebericht werden Beanstandungen zur Neuheit und erfinderischen Tätigkeit, also im Hinblick auf den Stand der Technik, aber auch formaler Natur geltend gemacht, auf die künftig innerhalb eines Monats reagiert werden muss. Insbesondere wird es zukünftig im europäischen Verfahren auch nicht mehr ohne weiteres möglich sein, Merkmale, die vorher nicht in den Unteransprüchen, sondern nur in der Beschreibung formuliert waren, zur Abgrenzung in den neu zu formulierenden Hauptanspruch mit aufzunehmen.

Aus unserer Sicht empfiehlt es sich daher zukünftig verstärkt, zunächst eine deutsche Patentanmeldung mit Prüfungsantrag einzureichen und dann aufgrund des ersten Prüfungsbescheids geänderte Unterlagen für eine folgende europäische Patentanmeldung zu verwenden.

Weiterhin ist die Möglichkeit zur Einreichung von Teilanmeldungen auf 24 Monate nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung beschränkt worden.


3. Änderung im Widerspruchsverfahren bei deutschen Marken

Im deutschen Widerspruchsverfahren können jetzt (so wie auch im Widerspruchsverfahren gegen Gemeinschaftsmarken) auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte, so z. B. geschäftliche Bezeichnungen oder notorisch bekannte Marken geltend gemacht werden. Diese Erweiterung der Widerspruchsgründe gilt aber nur für Widersprüche, die sich gegen Markeneintragungen richten, die nach dem 1. Oktober 2009 angemeldet worden sind.


4. Arbeitnehmererfinderrecht

Für Erfindungen die nach dem 1. Oktober 2009 gemacht worden sind, gilt bei den Erfindungsmeldungen zu diesen Erfindungen, dass diese auch ohne schriftliche Inanspruchnahmeerklärung auf den Arbeitgeber übergehen. Bisher musste innerhalb von vier Monaten die Erfindung schriftlich durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Zukünftig gilt die Erfindung als in Anspruch genommen, wenn der Arbeitgeber diese nicht innerhalb von vier Monaten schriftlich freigibt. Diese Gesetzesänderung stellt eine aus unserer Sicht deutliche Verbesserung der Gesamtsituation dar.

Es verbleibt bei der Pflicht zur unverzüglichen Durchführung einer Schutzrechtsanmeldung zu der in Anspruch genommenen Erfindung und bei den Vergütungsregelungen des Arbeitnehmererfindergesetzes.


5. Neue Kanzleiräume in Hannover

In Hannover sind wir innerhalb des Hauses in der Roscherstraße 12 vom Erdgeschoss in den zweiten Stock in neue Büroräume gezogen und freuen uns darauf, Sie dort zukünftig in größeren und schöneren Räumen begrüßen zu können.


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