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Neuigkeiten Mai 2005

1. Kanzleigründung in Bremen durch Patentanwalt Wasiljeff

Der Kollege Johannes M.B. Wasiljeff hat nach dem Studium der Elektrotechnik, mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, an den Universitäten Hannover und München zunächst in einer Münchener Patentanwaltskanzlei und später in einer Bremer Patentanwaltskanzlei gearbeitet. Im April 2005 hat der Kollege Wasiljeff in Bremen eine Kanzlei gegründet und sich unserer Sozietät angeschlossen. Wir freuen uns, daß wir unsere Kanzlei um einen kompetenten Kollegen und damit um einen Standort erweitern konnten.

2. Litauen tritt dem EPÜ bei

Mit Wirkung zum 01. Dezember 2004 ist Litauen dem Europäischen Patentübereinkommen beigetreten, so daß dann insgesamt 30 Mitgliedsstaaten und 5 Erstreckungsstaaten dem Europäischen Patentübereinkommen beigetreten sind. Dabei handelt es sich dann um folgende Mitgliedsstaaten:

Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

und folgende Erstreckungsstaaten:

Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Serbien und Montenegro.

3. Änderungen im Europäischen Patentübereinkommen

Gemäß einer neuen Regel 44a) des Europäischen Patentübereinkommens wird für alle ab dem 01. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen eine erweiterte Recherche erstellt. Neben der bisher bekannten reinen Auflistung der Druckschriften enthält der Recherchenbericht dann eine fundierte Stellungnahme. Diese soll eine bessere Entscheidungsbasis für den Anmelder bereitstellen. Im Zusammenhang damit wird auch die Recherchengebühr angehoben und die nachfolgend gegebenenfalls zu entrichtende Prüfungsgebühr etwas ermäßigt.

Einige weitere Änderungen betreffen eine Erhöhung der Anmeldegebühr, der Weiterbehandlungsgebühr und eine Abschaffung der Möglichkeit zur Fristverlängerung auf die Mitteilung (Regel 51(6) EPÜ) des Europäischen Patentamtes zu der Fassung, mit der die Erteilung des Patentes vorgesehen ist.

4. Entwicklungen im Deutschen Patentamt

Zum 01. Januar 2005 ist die Markenverlängerungsgebühr von € 600,00 auf € 750,00 erhöht worden. Die im Jahr 2005 fälligen Gebühren konnten noch im Jahr 2004 zur alten, niedrigeren Gebühr bezahlt werden. Davon hat eine Vielzahl unserer Mandanten Gebrauch gemacht.

Erstmals ist seit 5 Jahren die Zahl der deutschen Patentanmeldungen wieder angestiegen. Im Jahr 2004 sind etwa 58.000 Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden. Ende des Jahres bestanden also 400.000 gültige Patente. Auch bei den Marken hat sich die Zahl der Anmeldungen im Jahr 2004 auf etwa 66.000 Anmeldungen erhöht.

5. Vorträge mit Referenten unserer Kanzlei

5.1 Promotion Weser-Ems

Im Rahmen des Existenzgründerwettbewerbes Promotion Weser-Ems hält unser Sozius Gunnar Siekmann am

25. Mai 2005 um 19.00 Uhr

in Leer einen Vortrag zum Thema "Patente und Namensrechte". Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.promotion-weser-ems.de.

5.2 IHK Hannover

Im Rahmen einer Vorlesungsreihe zum gewerblichen Rechtsschutz wird unser Sozius Matthias Jabbusch am

21. Juni 2005 um 15.00 Uhr

in der IHK Hannover einen Vortrag zum Thema "Software-Patente" halten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.hannover.ihk.de.

5.3 Vortrag an der Uni Oldenburg

Die Universität Oldenburg bietet eine Seminarreihe zur Existenzgründung an. Unser Sozius Gunnar Siekmann wird am

27. Juni 2005 um 12.00 Uhr

im Raum A5 - 055 einen Vortrag zu gewerblichen Schutzrechten, nämlich Patenten, Marken und Geschmacksmustern halten. Nähere Informationen erhalten Sie von der Arbeitsstelle dialog, Mark Euler, 0441/798-2821.

6. Zeitungsbericht zum Wert von Patenten

Anliegend senden wir Ihnen einen Auszug aus der Hannoverschen Allgemeinen zur Bedeutung von Patenten. Die in dem Artikel genannten Kosten von € 30.000,00 für
ein europäisches Patent sind nicht unbedingt nötig. Wir empfehlen unseren Mandanten, die ihren Hauptmarkt meist in Deutschland haben, zunächst die Anmeldung eines deutschen Schutzrechtes mit Kosten in der Größenordnung von etwa € 3.000,00, wobei dann noch ein Jahr die Möglichkeit besteht, anhand der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen zu entscheiden, ob weitere Investitionen für einen Schutz im Ausland getätigt werden sollen.

Artikel aus der Hannoverschen Allgemeinen lesen

 

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