1. Kanzleigründung in Bremen durch Patentanwalt
Wasiljeff
Der Kollege Johannes M.B. Wasiljeff hat nach dem Studium der Elektrotechnik,
mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, an den Universitäten Hannover
und München zunächst in einer Münchener Patentanwaltskanzlei
und später in einer Bremer Patentanwaltskanzlei gearbeitet. Im
April 2005 hat der Kollege Wasiljeff in Bremen eine Kanzlei gegründet
und sich unserer Sozietät angeschlossen. Wir freuen uns, daß
wir unsere Kanzlei um einen kompetenten Kollegen und damit um einen
Standort erweitern konnten.
2. Litauen tritt dem EPÜ bei
Mit Wirkung zum 01. Dezember 2004 ist Litauen dem Europäischen
Patentübereinkommen beigetreten, so daß dann insgesamt 30
Mitgliedsstaaten und 5 Erstreckungsstaaten dem Europäischen Patentübereinkommen
beigetreten sind. Dabei handelt es sich dann um folgende Mitgliedsstaaten:
Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,
Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
und folgende Erstreckungsstaaten:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Serbien
und Montenegro.
3. Änderungen im Europäischen Patentübereinkommen
Gemäß einer neuen Regel 44a) des Europäischen Patentübereinkommens
wird für alle ab dem 01. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen
eine erweiterte Recherche erstellt. Neben der bisher bekannten reinen
Auflistung der Druckschriften enthält der Recherchenbericht dann
eine fundierte Stellungnahme. Diese soll eine bessere Entscheidungsbasis
für den Anmelder bereitstellen. Im Zusammenhang damit wird auch
die Recherchengebühr angehoben und die nachfolgend gegebenenfalls
zu entrichtende Prüfungsgebühr etwas ermäßigt.
Einige weitere Änderungen betreffen eine Erhöhung der Anmeldegebühr,
der Weiterbehandlungsgebühr und eine Abschaffung der Möglichkeit
zur Fristverlängerung auf die Mitteilung (Regel 51(6) EPÜ)
des Europäischen Patentamtes zu der Fassung, mit der die Erteilung
des Patentes vorgesehen ist.
4. Entwicklungen im Deutschen Patentamt
Zum 01. Januar 2005 ist die Markenverlängerungsgebühr von
€ 600,00 auf € 750,00 erhöht worden. Die im Jahr 2005
fälligen Gebühren konnten noch im Jahr 2004 zur alten, niedrigeren
Gebühr bezahlt werden. Davon hat eine Vielzahl unserer Mandanten
Gebrauch gemacht.
Erstmals ist seit 5 Jahren die Zahl der deutschen Patentanmeldungen
wieder angestiegen. Im Jahr 2004 sind etwa 58.000 Patentanmeldungen
beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden. Ende des Jahres
bestanden also 400.000 gültige Patente. Auch bei den Marken hat
sich die Zahl der Anmeldungen im Jahr 2004 auf etwa 66.000 Anmeldungen
erhöht.
5. Vorträge mit Referenten unserer Kanzlei
5.1 Promotion Weser-Ems
Im Rahmen des Existenzgründerwettbewerbes Promotion Weser-Ems
hält unser Sozius Gunnar Siekmann am
25. Mai 2005 um 19.00 Uhr
in Leer einen Vortrag zum Thema "Patente und Namensrechte".
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.promotion-weser-ems.de.
5.2 IHK Hannover
Im Rahmen einer Vorlesungsreihe zum gewerblichen Rechtsschutz wird
unser Sozius Matthias Jabbusch am
21. Juni 2005 um 15.00 Uhr
in der IHK Hannover einen Vortrag zum Thema "Software-Patente"
halten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
www.hannover.ihk.de.
5.3 Vortrag an der Uni Oldenburg
Die Universität Oldenburg bietet eine Seminarreihe zur Existenzgründung
an. Unser Sozius Gunnar Siekmann wird am
27. Juni 2005 um 12.00 Uhr
im Raum A5 - 055 einen Vortrag zu gewerblichen Schutzrechten, nämlich
Patenten, Marken und Geschmacksmustern halten. Nähere Informationen
erhalten Sie von der Arbeitsstelle dialog, Mark Euler, 0441/798-2821.
6. Zeitungsbericht zum Wert von Patenten
Anliegend senden wir Ihnen einen Auszug aus der Hannoverschen Allgemeinen
zur Bedeutung von Patenten. Die in dem Artikel genannten Kosten von
€ 30.000,00 für
ein europäisches Patent sind nicht unbedingt nötig. Wir empfehlen
unseren Mandanten, die ihren Hauptmarkt meist in Deutschland haben,
zunächst die Anmeldung eines deutschen Schutzrechtes mit Kosten
in der Größenordnung von etwa € 3.000,00, wobei dann
noch ein Jahr die Möglichkeit besteht, anhand der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen zu entscheiden, ob weitere Investitionen für
einen Schutz im Ausland getätigt werden sollen.
Artikel aus der Hannoverschen
Allgemeinen lesen
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