Neuigkeiten November 2003
1. EU-Marken und EU-Erweiterung
Am 01. Mai 2004 erfolgt die Erweiterung der EU um die 10 nachstehend genannten Beitrittsländer:
| Estland |
Slowakische Republik |
| Lettland |
Slowenien |
| Litauen |
Tschechische Republik |
| Malta |
Ungarn |
| Polen |
Zypern |
Bereits angemeldete Gemeinschaftsmarken und Gemeinschafts-geschmacksmuster werden an diesem Tag automatisch auf die Beitrittsländer erstreckt.
Insbesondere können Inhaber älterer, in den Beitrittsländern registrierter Marken nicht gegen die Erstreckung von Gemeinschaftsmarken vorgehen, wenn diese vor dem 01. November 2003 angemeldet worden sind. Für danach, also zwischen dem 01. November 2003 und dem 30. April 2004, angemeldete Gemeinschaftsmarken gibt es ein Widerspruchsrecht auf der Basis des neuen Artikels 142a (3) GMV.
Wenn Sie beabsichtigen, in der nächsten Zeit eine Gemeinschaftsmarke anzumelden, empfehlen wir Ihnen sehr, dies sofort, d.h., vor dem
1. November 2003,
durchzuführen.
2. Software-Patente
Am 24. September 2003 hat das Europäische Parlament in erster Lesung den Richtlinienvorschlag der Kommission der EU über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen mit einer Vielzahl von Änderungen angenommen. Diese Änderungen tragen insbesondere den Sorgen der Anwender von Open-Source-Software (z.B. Linux) Rechnung und sollen eine über die jetzige Praxis hinausgehende weitere Patentierungsmöglichkeit von Software verhindern. Die Europäische Kommission hat den in der ersten Lesung des Parlaments vorgenommenen Änderungen nur teilweise zugestimmt. Es ist fraglich, ob eine gemeinsame Position im Rat der Europäischen Union noch in diesem Jahr erreicht werden kann.
Unser Sozius Gunnar Siekmann hat zum Thema Software-Patente einen
Vortrag im Oldenburger Software-Forum gehalten. Die Folien zu diesem
Vortrag können unter http://www.jabbusch.de/inhalt/softwarepatente.pdf
abgerufen werden.
3. USA tritt dem Madrider Markenabkommen bei
Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Protokoll zum Madrider Markenabkommen am 02. August 2003 wird es ab dem 02. November 2003 voraussichtlich möglich sein, über das Protokoll zum Madrider Markenabkommen Marken in den Vereinigten Staaten anzumelden. Dadurch dürfte insgesamt eine kostengünstigere Anmeldung von Marken in den USA auch für deutsche Anmelder möglich sein. Weiterhin ist damit die Möglichkeit eröffnet, für bestehende IR - Marken die Erweiterung auf die USA zu beantragen.
4. Lehrauftrag
Wir freuen uns, bekanntgeben zu können, daß unser Sozius Matthias
Jabbusch Anfang September 2003 einen Lehrauftrag der Privaten Fachhochschule
für Wirtschaft und Technik (FHWT) in Vechta/Diepholz erhalten hat.
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