Patente
Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden.
Dabei ist es möglich, sowohl Gegenstände, Vorrichtungen und
Schaltungen, aber auch Verfahren, wie Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren
zur Herstellung eines bestimmten Stoffes zu schützten. Nach der Formulierung
und Einreichung einer Patentanmeldung muß zu einem bestimmten Zeitpunkt
Prüfungsantrag gestellt werden (beim Deutschen Patent- und Markenamt
erst innerhalb von 7 Jahren), um die Patentanmeldung zur Erteilung zu
bringen und damit das eingetragene und letztlich auch erst dann durchsetzbare
Patent zu erlangen.
Im Prüfungsverfahren wird der Prüfer des Patentamtes üblicherweise
eine Reihe von Druckschriften zitieren und dann oftmals zu dem (vorläufigen)
Ergebnis kommen, daß der Gegenstand der eigenen Erfindung durch
den bekannten Stand der Technik angeblich nahegelegt und damit nicht
patentierbar sei.
Dieser Prüfungsbescheid ist kritisch zu überprüfen und
der Prüfer muß überzeugt werden, daß die entgegengehaltenen
Druckschriften eigentlich etwas ganz anderes meinen oder die Patentanmeldung
muß überarbeitet werden und ein neuer präzisierter Patentanspruch
1 muß eingereicht werden. Dieser darf dabei jedoch nur Merkmale
enthalten, die bereits auch in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen
offenbart waren.
Auf diese Weise kann trotz eines ablehnenden ersten Prüfungsbescheids
oft doch noch eine Patenterteilung erreicht werden.
Für die Patentanmeldungen bzw. erteilte Patente sind Jahresgebühren
an das Patentamt zu zahlen, wobei eine maximale Laufzeit von 20 Jahren
möglich ist.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zu Patenten
und Gebrauchsmustern.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Patentrechts.
Wir haben schon eine Vielzahl von Patentanmeldungen durchgeführt und zur Erteilung gebracht und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in den sich daran anschließenden Prüfungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und auch bei Nichtigkeitsklagen. Wir haben auch schon eine Vielzahl von Patentverletzungsprozessen sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite patentanwaltlich bearbeitet.
Wenn Sie wissen wollen, zu wie vielen Patenten wir in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt sind, klicken Sie hier.