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Patente

Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden. Dabei ist es möglich, sowohl Gegenstände, Vorrichtungen und Schaltungen, aber auch Verfahren, wie Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren zur Herstellung eines bestimmten Stoffes zu schützten. Nach der Formulierung und Einreichung einer Patentanmeldung muß zu einem bestimmten Zeitpunkt Prüfungsantrag gestellt werden (beim Deutschen Patent- und Markenamt erst innerhalb von 7 Jahren), um die Patentanmeldung zur Erteilung zu bringen und damit das eingetragene und letztlich auch erst dann durchsetzbare Patent zu erlangen.

Im Prüfungsverfahren wird der Prüfer des Patentamtes üblicherweise eine Reihe von Druckschriften zitieren und dann oftmals zu dem (vorläufigen) Ergebnis kommen, daß der Gegenstand der eigenen Erfindung durch den bekannten Stand der Technik angeblich nahegelegt und damit nicht patentierbar sei.

Dieser Prüfungsbescheid ist kritisch zu überprüfen und der Prüfer muß überzeugt werden, daß die entgegengehaltenen Druckschriften eigentlich etwas ganz anderes meinen oder die Patentanmeldung muß überarbeitet werden und ein neuer präzisierter Patentanspruch 1 muß eingereicht werden. Dieser darf dabei jedoch nur Merkmale enthalten, die bereits auch in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbart waren.

Auf diese Weise kann trotz eines ablehnenden ersten Prüfungsbescheids oft doch noch eine Patenterteilung erreicht werden.

Für die Patentanmeldungen bzw. erteilte Patente sind Jahresgebühren an das Patentamt zu zahlen, wobei eine maximale Laufzeit von 20 Jahren möglich ist.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zu Patenten und Gebrauchsmustern.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Patentrechts.

Wir haben schon eine Vielzahl von Patentanmeldungen durchgeführt und zur Erteilung gebracht und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in den sich daran anschließenden Prüfungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und auch bei Nichtigkeitsklagen. Wir haben auch schon eine Vielzahl von Patentverletzungsprozessen sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite patentanwaltlich bearbeitet.

Wenn Sie wissen wollen, zu wie vielen Patenten wir in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt sind, klicken Sie hier.