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Softwarepatente

Ein eigenes Schutzrecht Softwarepatente existiert nicht. Unter einem Softwarepatent versteht man ein "normales Patent" das ein Verfahren schützt, das auch auf einem Computer ausführbar ist. Man spricht auch von Patenten auf computerimplementierte Erfindungen.

Das Thema Softwarepatente ist ein Steckenpferd unser Kanzlei, da es sich hierbei um ein relativ junges Gebiet handelt, auf dem sowohl die Rechtsprechung als auch die politische Entwicklung und Gesetzgebung in Bewegung und ständigen Veränderungen unterworfen sind.

Sowohl im deutschen als auch im europäischen Patentgesetz ist festgelegt, daß Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nicht als Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes betrachtet werden.

Aufgrund dieser Formulierung könnte man zunächst einmal glauben, daß ein Patenschutz auf Software grundsätzlich nicht möglich ist. Durch die schon länger gegebenen Patentierungsmöglichkeiten von Software in den USA und in Japan hat sich auch in Europa die wirtschaftliche Notwendigkeit ergeben, in vielen Bereichen Softwarepatentierungen zu erlauben, zumal ein Großteil der technischen Entwicklung heute im Softwarebereich erfolgt. Es ist auch nicht einzusehen, warum beispielsweise die Verbesserung eines Waschprogramms einer Waschmaschine, die früher als zusätzlicher Einstellknopf mit einer elektronischen Schaltung realisiert wurde und heute als zusätzliche Software realisiert ist, einmal schutzfähig sein soll und einmal nicht.

Infolgedessen haben die Patentämter in ihrer Rechtsprechung die obengenannte gesetzliche Ausnahmebestimmung zunehmend enger ausgelegt und es sind bereits eine Vielzahl von Patentanmeldungen, die computerimplementierte Erfindungen beanspruchen, erteilt worden. Dies ist auch Gegenstand der politischen Diskussion. Ein Vorschlag der Kommission der EU ist vom Europäischen Parlament nur unter einer Vielzahl von Änderungen angenommen worden und wird weiter diskutiert werden.

Zum Thema der Softwareentwicklung haben wir bereits Vorträge gehalten. Die Folien zu diesem Vortrag können Sie hier abrufen.

Aktuelle Information zu diesem Thema:
Am 06. Juli 2005 ist vom EU-Parlament in zweiter Lesung der Richtlinienentwurf zur Patentierung softwareimplementierter Erfindungen endgültig abgelehnt worden.

Weiteres dazu erfahren Sie in dem Artikel:
"Das Software-Patent ist tot, es lebe das Software-Patent"