Softwarepatente
Ein eigenes Schutzrecht Softwarepatente existiert nicht. Unter einem Softwarepatent
versteht man ein "normales Patent" das ein Verfahren schützt,
das auch auf einem Computer ausführbar ist. Man spricht auch von
Patenten auf computerimplementierte Erfindungen.
Das Thema Softwarepatente ist ein Steckenpferd unser Kanzlei, da es
sich hierbei um ein relativ junges Gebiet handelt, auf dem sowohl die
Rechtsprechung als auch die politische Entwicklung und Gesetzgebung
in Bewegung und ständigen Veränderungen unterworfen sind.
Sowohl im deutschen als auch im europäischen Patentgesetz ist
festgelegt, daß Programme für Datenverarbeitungsanlagen als
solche nicht als Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes betrachtet
werden.
Aufgrund dieser Formulierung könnte man zunächst einmal glauben,
daß ein Patenschutz auf Software grundsätzlich nicht möglich
ist. Durch die schon länger gegebenen Patentierungsmöglichkeiten
von Software in den USA und in Japan hat sich auch in Europa die wirtschaftliche
Notwendigkeit ergeben, in vielen Bereichen Softwarepatentierungen zu
erlauben, zumal ein Großteil der technischen Entwicklung heute
im Softwarebereich erfolgt. Es ist auch nicht einzusehen, warum beispielsweise
die Verbesserung eines Waschprogramms einer Waschmaschine, die früher
als zusätzlicher Einstellknopf mit einer elektronischen Schaltung
realisiert wurde und heute als zusätzliche Software realisiert
ist, einmal schutzfähig sein soll und einmal nicht.
Infolgedessen haben die Patentämter in ihrer Rechtsprechung die
obengenannte gesetzliche Ausnahmebestimmung zunehmend enger ausgelegt
und es sind bereits eine Vielzahl von Patentanmeldungen, die computerimplementierte
Erfindungen beanspruchen, erteilt worden. Dies ist auch Gegenstand der
politischen Diskussion. Ein Vorschlag der Kommission der EU ist vom
Europäischen Parlament nur unter einer Vielzahl von Änderungen
angenommen worden und wird weiter diskutiert werden.
Zum Thema der Softwareentwicklung haben wir bereits Vorträge gehalten.
Die Folien zu diesem Vortrag können Sie hier abrufen.
Aktuelle Information zu diesem Thema:
Am 06. Juli 2005 ist vom EU-Parlament in zweiter Lesung der Richtlinienentwurf zur Patentierung softwareimplementierter Erfindungen endgültig abgelehnt worden.
Weiteres dazu erfahren Sie in dem Artikel:
"Das Software-Patent ist tot, es lebe das Software-Patent"